
§ 3 Betriebsverfassungsgesetz - nicht durchdacht und nicht durchführbar
Inhalt
In dem Beitrag werden die neuen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Schaffung von Btreiebsratsgremien beschrieben.
Anhand von Praxisbeispielen werden die Probleme aufgezeigt, die sich durch die nunmehr möglichen Spartenbetriebsräte und andere neue Formen der Arbeitnehmervertretung ergeben können.
Gliederung
I. Einführung
II. Tarifliche Vorrangregelung nach § 3 Abs. 2 BetrVG
III. Gestaltungsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 1 BetrVG
IV. Fazit
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