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Abfalltransportbetriebe-Fachkundenachweis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 TgV - Erstschulung-Grundkurs


DEKRA Akademie Frankfurt

Abfalltransportbetriebe-Fachkundenachweis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 TgV - Erstschulung-Grundkurs

Seminar

Veranstalter: DEKRA Akademie Frankfurt


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

DEKRA Akademie Frankfurt

DEKRA Akademie Frankfurt

Telefon: +49.69.13389485-0

Telefax: +49.69.13389485-0

Preis: 825,-- €

Dauer

3,5 Tage

Teilnehmerkreis

Leitungspersonal in Abfall-Transportbetrieben

Anforderungen

Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Zusatzleistungen

inkl. MwSt. und Lernmittel.

Hintergrund

Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Transportgenehmigung der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Transportgenehmigungspflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Fachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs.

Inhalte

-Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Sonstiges Umweltrecht
- Straf- und Ordnungsrecht, Haftung
- Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister)
- Transport (Inland, grenzüberschreitend), Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport
- Vermittlung (Makler, Händler)
- Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung)
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung
- Überblick,Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und Umweltschutz)

Abschluss

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH mit Bezug auf die behördliche Anerkennung der DEKRA Akademie.

Gültigkeit

3 Jahre