
Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 beschlossen. Dieser Steuer unterliegen private Einkünfte aus Kapitalvermögen und Veräußerungsgewinne, mithin Zinsen, Dividenden und andere Erträge sowie Gewinne aus Wertpapieranlagen. Mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz ist die Einkommensteuer generell abgegolten. Sie gilt jedoch nicht im betrieblichen Bereich und für Zinszahlungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschafter.
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