
Wieder einmal hat das BAG eine unklare, d. h. nur unvollständig spezialgesetzlich geregelte Gesetzeslage aufbereitet und einer tragfähigen Lösung zugeführt.
Die Entscheidung vom 01.02.2007 (2 AZR 44/06) stellt den vorerst abschließenden Höhepunkt der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur gesetzlich nicht geregelten Frist für die vorbehaltlose Annahme des Angebotes auf geänderte Arbeitsbedingungen im Rahmen einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG dar.
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