Änderungskündigung und Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Änderungskündigung und Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG

Änderungskündigung und Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG

zugleich Erwiderung zu Bauer/Krets DB 2002, S. 1937 ff.

Beitrag, Deutsch, DER BETRIEB

Autor: Dr. Stefan Müller

Erscheinungsdatum: 2002

Seitenangabe: 2597 ff.


Aufrufe gesamt: 1004, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

DER BETRIEB

Telefon: +49-211-887-1454

Telefax: +49-211-887-1450

Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Dr. iur. Stefan Müller:

Kontakt

DER BETRIEB:

Kontakt

In der Veröffentlichung wird die Möglichkeit eines arbeitgeberseitigen Auflösungsantrages (§ 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG) im Rahmen eines nach Ausspruch einer Änderungskündigung geführten Rechtsstreites erörtert. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein Auflösungsantrag nur dann in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt und eine Kündigungsschutzklage i.S.v. § 4 Satz 1 KSchG erhoben hat. Wurde dagegen das Änderungsangebot fristgemäß unter Vorbehalt i.S.v. § 2 Satz 1 KSchG angenommen, dann ist bei einem darauf geführten Änderungsschutzverfahren (§ 4 Satz 2 KSchG) kein Auflösungsrecht nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG gegeben.

Dr. Stefan Müller

DE, Leipzig

Dr. Müller Rechtsanwälte . Kanzlei für Arbeitsrecht

Publikationen: 32

Veranstaltungen: 9

Aufrufe seit 01/1900: 2657
Aufrufe letzte 30 Tage: 3