In den letzten zwölf Monaten ist eine Reihe von Gesetzen verabschiedet worden, die auch die Organhaftung in Aktiengesellschaften betreffen, so etwa das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnlSchVG), das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG), das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) und jüngst das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz. Die neuen gesetzlichen Regelungen führen teilweise zu erheblich höheren Haftungsrisiken für Vorstände und
Aufsichtsräte. Aus aktienrechtlicher Sicht besonders relevant ist das UMAG, auf dessen wesentliche organhaftungsspezifische
Eckpunkte sich die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren und haftungsvermeidende Strategien aufzeigen.