Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG

Europarechtlicher Hintergrund und Schutzbereich im Rahmen der Personalrekrutierung

Beitrag, Deutsch, 14 Seiten

Autor: Stefan Klein, *LL.M. * EMBA * Dipl.-Kfm.*

Erscheinungsdatum: 2013

Quelle: Allgemeines Gleichstellungsgesetz - AGG

Seitenangabe: 1-14


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Im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellunggesetzes (AGG) werden Arbeitnehmer vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Gleichermaßen finden die Rechtsvorschriften im Rahmen der Personalrekrutierung, also dem Auswahlverfahren zur Besetzung bestehender Vakanzen im Unternehmen Anwendung. 
Die Grundlage für das AGG wurde durch Beschlüsse des Rates der Europäischen Kommission geschaffen, die die Mitgliedsstaaten in nationales Recht transformiert haben.
Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird das AGG, insbesondere der zweite Abschnitt des AGG i.S.d. §§ 6, 7, 11 und 12 allgemein beschrieben, der europäische Hintergrund erklärt und zugleich auf den Schutzbereich des Gesetzes Bezug genommen.  

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