Als Contracting getarnte Papiergeschäfte - Anwendbarkeit des § 42 AO?
Als Contracting getarnte Papiergeschäfte - Anwendbarkeit des § 42 AO?

Als Contracting getarnte Papiergeschäfte - Anwendbarkeit des § 42 AO?

Beitrag, Deutsch, Verlag Bodak GmbH

Autor: Wolfram Moritz

Erscheinungsdatum: 2010

Quelle: Contracting und Recht


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Der Missbrauch von Entlastungsregelungen im Energie- und Stromsteuerrecht durch Papiergeschäfte, die als Contracting getarnt werden, muss gestoppt werden. In dieser Aussage sind sich Finanzverwaltung und Contracting-Verbände einig. Überwiegend wird dazu eine Änderung der spezialgesetzlichen Entlastungsregelungen für nötig erachtet. Aufgrund dieses Befunds hat das Bundesfinanzministerium Ende Februar 2010 und erneut im Rahmen der Beratungen zum Sparpaket der Bundesregierung am 27. 7. 2010 drastische Einschränkungen für die dezentrale Versorgungswirtschaft vorgeschlagen. Diese Vorschläge sind mittlerweile in einen Referentenentwurf und seit kurzem in einen Regierungsentwurf übernommen worden. So sollen Lieferanten von Nutzenergien wie Wärme, Kälte, Druckluft nur noch dann die vom Gesetz seit 1999 vorgesehenen Entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht erhalten, wenn die Nutzenergie „nachweislich durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (...) genutzt
wurde“. Dezentrale Versorgungskonzepte (Contracting) im Bereich des Wohnungsbaus, öffentlicher Liegenschaften, des Gesundheitswesens oder der Dienstleistungsbranchen wie Hotellerie wären damit von den Begünstigungen ausgenommen. Einzig die Versorgung mit Fernwärme soll begün stigt bleiben

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Wolfram Moritz

DE, Northeim

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