Mit Tarifeinigung vom 27.2.2010 wurde im Bereich des TVöD eine tarifliche Nachfolgeregelung zum TV ATZ vereinbart. Die Reichweite des Rechtsanspruchs auf Altersteilzeit wie auch die strategischen Einsatzmöglichkeiten der Altersteilzeit für den Arbeitgeber bei Umstrukturierung oder Stellenabbau wurden völlig neu bestimmt. Auch das Entgelt wie Aufstockung wurde völlig neu geregelt. Damit stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit und der Bereitschaft, Altersteilzeit zu bewilligen oder gar als strategisches Gestaltungsinstrument einzusetzen, völlig neu. Erfahren Sie, welche Auswirkungen hieraus in der Praxis entstehen und wie Sie diese rechtssicher, flexibel und kostengünstig handhaben. Für die Altverträge greift weiterhin die komplexe Regelung des TV ATZ, die bezüglich der Ermittlung des Entgelts sowie des Aufstockungsbetrags anhand von Beispielen dargestellt wird
Verwaltungs- und Personalleiter, Personalsachbearbeiter der öffentlichen Verwaltungen sowie sonstiger Einrichtungen, die den TVöD/TV-L bzw. BAT und den TV ATZ anwenden.