Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Weidinger · Thiele · Wenninger
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Weidinger · Thiele · Wenninger Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Partnerschaftsgesellschaft
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Der Bundesrat hat am 28. November 2003 dem Steueränderungsgesetz 2003 zugestimmt. Mit Einführung der sog. „Rechnungsrichtlinie der EU“ ab dem 1. Januar 2004 werden zur Anpassung des nationalen Rechts an EU-Vorschriften zusätzliche Angaben auf den Rechnungsbelegen gefordert. Des Weiteren müssen Unternehmer ab 2004 nicht nur auf Verlangen des Leistungsempfängers, sondern stets bei Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen und an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, Rechnungen ausstellen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine steuerpflichtige oder eine steuerfreie Lieferung bzw. sonstige Leistung handelt.
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