Anmerkung zu BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
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Antrag auf befristete Arbeitszeitverringerung und § 8 TzBfG

Beitrag, Deutsch, 11 Seiten, Luchterhand

Autor: Dr. Stefan Müller

Herausgeber / Co-Autor: Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Stahlhacke, Präsident des LAG a.D. und Burghard Kreft Richter am BAG

Erscheinungsdatum: 2007

ISBN: 347205302X

Quelle: Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht ( EzA ) § 8 TzBfG Nr. 15


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Mit Urteil vom 12. September 2006 entschied der 9. Senat des BAG, dass ein Antrag auf befristete Verringerung der Arbeitszeit nicht als wirksames Teilzeitverlangen i.S.v. § 8 TzBfG einzustufen ist. Auf Grundlage dieser Sichtweise, die Zustimmung verdient, besteht in den Fällen einer befristeten Arbeitszeitverringerung weder eine Arbeitgeberpflicht zur Erörterung nach § 8 Abs. 3 TzBfG noch ist der Arbeitgeber zur Durchführung des weiteren Verfahrens gem. § 8 Abs. 5 TzBfG verpflichtet.

Dr. Stefan Müller

DE, Leipzig

Dr. Müller Rechtsanwälte . Kanzlei für Arbeitsrecht

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