Beitrag, Deutsch, 12 Seiten, Luchterhand
Autor: Dr. Stefan Müller
Herausgeber / Co-Autor: Prof. Dr. jur. Gert-Albert Lipke, Präsident des LAG Niedersachsen
Erscheinungsdatum: 2004
Quelle: Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte ( LAGE ) § 9 KSchG Nr. 36
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Eine Entscheidung des LAG Berlin befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem Auflösungsrecht des Arbeitgebers gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG einerseits und dam arbeitnehmerseitigen Sonderkündigungsschutz für Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Betriebsratsmitglieder gem. § 15 KSchG, § 103 BetrVG andererseits. Die Anmerkung setzt sich mit der LAG -Entscheidung auseinander. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass nach Eintritt des durch §§ 15 KSchG, 103 BetrVG vermittelten Sonderkündigungsschutz eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG grundsätzlich ausgeschlossen ist.
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