
1. Die Bundesregierung erstattet Arbeitgebern, die ALG II-Empfänger zu einem Lohn unter-halb der Förderhöchstgrenze einstellen, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozi-alversicherung. Damit fallen die Arbeitskosten um rund 35 %, ohne dass der Nettolohn fällt.
2. Um Verdrängung regulärer Beschäftigung innerhalb von Unternehmen zu verhindern, wer-den die Sozialversicherungsbeiträge der neu Eingestellten nur erstattet, wenn die Beschäftigung in der untersten Tariflohngruppe ansteigt. Um Auslagerung von Arbeitsplätzen zu verhindern, werden bestehenden Unternehmen für jede Neueinstellung auch noch die Sozialver-sicherungsbeiträge für einen bereits am Stichtag beschäftigten Arbeiter erstattet.
3. Wer arbeitsfähig ist und eine ihm angebotene, zumutbare Arbeit ablehnt, der verwirkt seinen Anspruch auf Hilfe. Mit der Magdeburger Alternative könnten mittelfristig rund 1,8 Millionen neue Arbeitsstellen geschaffen werden. Die Nettoersparnis beträgt jährlich 5,2 Mrd. Euro, da Freistellung von den Sozialversicherungsbeiträgen den Staat netto nichts kostet: Die Vorteile der Magdeburger Alternative sind
Schafft unmittelbar Anreize für Unternehmen, neue und dauerhafte Jobs im ersten Ar-beitsmarkt zu schaffen
Verlangt keine staatlichen Eingriffe in die Tarifautonomie
Verhindert „working poor“
\"Wir sollten „... in diesem schwierigen Bereich des Arbeitsmarktes weiter nach Lösungen suchen. Vorschläge hierzu - von der \"aktivierenden Sozialhilfe\" bis zur \"Magdeburger Alternative\" - liegen vor. Ich ermutige die Arbeitsmarktpolitiker, diese Modelle zu erproben.”
Bundespräsident Horst Köhler in seiner Rede vom 15. März 2005
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