Arbeiten im Ausland - Wann greift die deutsche Sozialversicherung?
Arbeiten im Ausland - Wann greift die deutsche Sozialversicherung?

Arbeiten im Ausland - Wann greift die deutsche Sozialversicherung?

Newsletter, Deutsch, 2 Seiten, Bund-Verlag GmbH

Autor: Dirk Helge Laskawy

Erscheinungsdatum: 17.12.2008

Quelle: arbeitsrecht.de


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Die Globalisierung ist inzwischen auch im Arbeitsverhältnis nicht mehr zu übersehen: Immer häufiger schicken Unternehmen ihre Arbeitnehmer vorübergehend ins weltweite Ausland, wo sie den Aufbau neuer Produktionslinien oder Niederlassungen betreuen. Zumeist wird in diesem Zusammenhang nicht hinterfragt, ob der entsandte Arbeitnehmer während des Auslandseinsatzes der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit oder bei späterem Rentenbezug können daher unliebsame Überraschungen auftauchen. Der Beitrag gibt einen Überblick, unter welchen Voraussetzungen ins Ausland entsandte Arbeitnehmer den Schutz der deutschen Sozialversicherung genießen.

Dirk Helge Laskawy

DE, Leipzig

Partner, FAArbR u. Mediator

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Publikationen: 70

Veranstaltungen: 46

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