Aufgrund einer fehlenden Gemeinschaftsregelung infolge der gescheiterten Harmonisierung des Arbeitnehmererfindungsrechts gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Dies hat Auswirkungen auf die Frage der Rechtszuordnung von Erfindungen, ihre Überleitung sowie die Vergütungsansprüche und deren Berechnung. Diese Probleme gilt es bei Konzernunternehmen, grenzüberschreitenden Kooperationen, Technologietransfers oder der Verlagerung von Forschung und Entwicklung zu überwinden.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen nationalen Regelungen des Arbeitnehmererfindungsrechts in Europa und wesentlichen Industriestaaten in Asien. Im Rahmen des Seminars werden Gestaltungsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden F&E-Projekten aufgezeigt.
- Nationale Regelungen zum Arbeitnehmererfindungsrecht
- Klassifizierung und Zuordnung der Arbeitnehmererfindung
- Disposivität des nationalen Rechts
- Gestaltung bei grenzüberschreitender Forschung
- Erfindungsnutzung und Arbeitnehmerentsendung im Konzern
- Zentrale Patentverwaltung, einheitliche Incentive-Systeme