
Zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften enthalten Regelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Das hat gute Gründe, denn sie sind ein wichtiger Baustein der betrieblichen Krankheits- und Unfallprophylaxe. Nutznießer dieser Bestimmungen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen: Denn ermöglichen, dass können die Beschäftigten so eingesetzt werden, dass ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten bleiben und evtl. aufgetretene Berufskrankheiten frühzeitig behandelt werden können. Für welche Arbeitnehmer Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen sind, wann sie Pflicht und wann „Kür“ sind und welche Konsequenzen ihre Ergebnisse für die Beschäftigten und den Betrieb haben, lesen Sie in diesem Beitrag.
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