BAT bedeutet umfassende Regelung des Arbeitsverhältnisses bis ins letzte Detail. Der TVöD/TV-L beschränkt sich in wichtigen Bereichen auf Grundregelungen oder schweigt sich aus. Die Lösung vieler Praxisfragen ergibt sich aus einem Zusammenspiel von Tarifrecht und allgemeinem Arbeitsrecht oder allein aus den vielen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen. Die Kenntnis des TVöD/TV-L ist für den Praktiker zwar hilfreich, aber längst nicht ausreichend. Erst das Wissen um das Zusammenwirken mit dem Arbeitsrecht und dessen souveräne Anwendung ermöglichen dem Praktiker in der Personalarbeit die sachgerechte Lösung der vielfältigen Fragestellungen
Personalleiter und erfahrene Personalsachbearbeiter, Führungskräfte mit Personalverantwortung.
ähnliche Veranstaltungen