Arbeitszeitrichtlinie, Tarifvertrag und Bereitschaftsdienst
Arbeitszeitrichtlinie, Tarifvertrag und Bereitschaftsdienst

Arbeitszeitrichtlinie, Tarifvertrag und Bereitschaftsdienst

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Chirurgische Allgemeine, Zeitung für Klinik und Praxis

Autor: Dr. Christoph Abeln

Herausgeber / Co-Autor: Dr. Christoph Abeln / Marc Repey

Erscheinungsdatum: 21.08.2006

Seitenangabe: 337-339


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Chirurgische Allgemeine, Zeitung für Klinik und Praxis

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Das deutsche Arbeitszeitgesetz wurde bereits im Jahr 2004 umgestaltet, um die Anforderungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie un ddie Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu erfüllen. Die Richtlinie und die Rechtsprechung schreiben vor, dass Bereitschaftsdienste als Arbetiszeit zu gelten haben. Doch die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie bis zum 1. Januar 2007 auf die lange Bank geschoben. Zumindest für Ärzte an den Universitätskliniken hat der kürzlich ausgehandelte neue Tarifvertrag das Problem angepackt. Der Beitrag gibt eine aktuelle und praxisorientierte Übersicht über die Rechtslage und den Handlungsspielraum der Ärzte.

Dr. Christoph Abeln

DE, Berlin

Geschäftsführer der ABELN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

ABELN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fachanwälte für Arbeitsrecht

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