Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Nachweisführung
Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Nachweisführung

Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Nachweisführung

Seminar


Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 610,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 3 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV).

Beschreibung:
Bundesweit staatlich anerkanntes zweitägiges Aufbauseminar i.S.d. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (AbfAEV)

Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.
Wer die Nachweisverordnung (und die dazugehörige Musterverwaltungsvorschrift) kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten –  sparen.

Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen. Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis.

Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§11 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!

Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!

Inhalte:


  • Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, Neuerungen durch den Europäischen Abfallkatalog

  • Praktische Erfahrungen mit der Zertifizierung und Rezertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes

  • Vollzug der Abfallüberwachung

  • Ermessensspielräume der zuständigen Behörde, Deregulierungsoptionen, Betreiberpflichten, Fallbeispiele

  • Die elektronischen Nachweisverfahren

  • Neues für den Abfallbeauftragten



Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
09.12.2019 - 10.12.2019
Offenbach
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18.06.2019 - 19.06.2019
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28.03.2019 - 29.03.2019
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13.12.2018 - 14.12.2018
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05.09.2018 - 06.09.2018
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01.12.2016 - 02.12.2016
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07.09.2016 - 08.09.2016
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22.06.2016 - 23.06.2016
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21.03.2016 - 22.03.2016
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10.12.2015 - 11.12.2015
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28.09.2015
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24.06.2015
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25.03.2015
Offenbach
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