
Aufruf pornographischer Internetseiten am Arbeitsplatz
Besprechung des Urteils des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.12.2003 - 4 Sa 1288/03
Inhalt
Nach Auffassung des LAG rechtfertigt das Herunterladen pornographischer Dateien am Arbeitsplatz selbst bei einem Pädagogen nicht in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung ohne vorherigen vorherigen Ausspruch einer Abmahnung. Der Beitrag legt dar, dass das Gericht damit unter wesentlicher Verkennung der Sach- und Rechtslage fast schon einen Freibrief für das "Pornosurfen" am Arbeitsplatz statuiert.
Gliederung:
I. Leitsatz
II. Problempunkt
III. Entscheidung
IV. Praxistipp
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