Auktionators Hilfe bei Mietausfall
Auktionators Hilfe bei Mietausfall

Auktionators Hilfe bei Mietausfall

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, C. H. Beck Verlag oHG

Autor: F. Eberhard Ostermayer

Herausgeber / Co-Autor: F. Eberhard Ostermayer

Erscheinungsdatum: 25.05.2009

Quelle: NZM Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht

Seitenangabe: 5


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ZWANGSRÄUMUNG NACH "BERLINER MODELL"

 

Mietnomaden, Mietpreller, Mietbetrüger


Der Albtraum eines jeden Vermieters

Unbezahlte Mietforderungen verursachen derzeit einen Schaden von ca. 2,2 Milliarden Euro (Quelle: Studie Haus und Grund). Damit der Vermieter wieder in Besitz seines Wohneigentums gelangt, muss er fast immer gutem Geld noch schlechtes hinterher werfen. Wenn der Mieter in Verzug gerät, ist für den Vermieter das traditionelle Verfahren der Rechtsweg: Mahnung, Klage, Zwangsräumung und Zwangsvollstreckung, häufig bei fruchtloser Pfändung. Der Vermieter muß sämtliche Kosten tragen, das Mietobjekt ist nicht selten im desolatem Zustand. Es entstehen in der Regel annähernd 30.000 Euro Kosten (Quelle: FAZ vom 09.01.2009).

Pragmatische Vorgehensweise und Schadensbegrenzung ist gefragt.

Aufgrund einer vermieterfreundlichen Entscheidung des BGH vom 17.11.2005 (BGH: Az. I ZB 45/05) eröffnet sich für Vermieter eine kostengünstigere Verfahrensvariante der zwangsweisen Räumung, die auch für den Mietschuldner auf längere Sicht günstiger ist.

In Zusammenarbeit mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator gelangt der Vermieter schneller, wirtschaftlicher und effektiver in den Besitz des Immobilieneigentums als es bei dem traditionellem Rechtsweg der Fall ist. Nur öffentlich bestellten und vereidigten Auktionatoren ist es laut Gesetz erlaubt Pfandsachen - wie das Vermieterpfandrecht - zu verwerten.
Die Verwertung von Vermieterpfandrechten - sowohl für Wohn- als auch Gewerbeimmobilien - ist eines unserer Geschäftsfelder. Die öffentliche Versteigerung erfolgt an Ort und Stelle im Mietobjekt nach den Bestimmungen der Gewerbe-, Versteigererverordnung sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des BGB, HGB, GmbHG, und AktG. Somit gelangt der Vermieter im Vergleich zum traditionellen Rechtsweg zeitnah, kostengünstig und wertschonend wieder in den Besitz seines Wohnungseigentums.

F. Eberhard Ostermayer

DE, Dietramszell

Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer

DIE AUKTIONSPROFIS Ostermayer & Dr. Gold GbR

Publikationen: 4

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