
Auslegung einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln
Besprechung des Urteils des BAG vom 22.10.2008 - 4 AZR 793/07
Inhalt
In dem Beitrag wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2008 (4 AZR 793/07) dargestellt und dessen Bedeutung für die Praxis erläutert. In dieser Entscheidung hat der 4. Senat ausgeführt, dass bei einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht unbedingt von einer Gleichstellungsabrede auszugehen sei. Dies gelte für alle Arbeitsverträge, die nach dem 31.12.2002 abgeschlossen wurden.
Bislang hatte das BAG genau gegenteilig entschieden. In der Urteilsbesprechung wird dargelegt, dass die erfolgte Rechtsprechungsänderung dogmatisch nicht haltbar und nur durch einen personellen Wechsel im erkennenden Senat bedingt ist.
Gliederung
I. Problempunkt
II. Entscheidung
III. Konsequenzen
IV. Praxistipp
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