Beitrag, Deutsch, 2 Seiten
Autor: Dr. Stefan Müller
Erscheinungsdatum: 2004
Quelle: Betriebs-Berater ( BB )
Seitenangabe: 1343 f.
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Das LAG Hamm hatte in einem Fall darüber zu entscheiden, ob für den wirksamen Zugang einer Arbeitgeberkündigung erforderlich ist, dass dem Arbeitnehmer das Kündigungsorginal zum dauerhaften Verbleib ausgehändigt wird oder ob es genügt, dass er das Original einsehen kann und ihm sodann eine Kopie des Schreibens übergeben wird. Der Kommentar setzt sich mit dieser Entscheidung auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass der Zugang einer Arbeitgeberkündigung nicht den dauerhaften Verbleib des Originals beim Arbeitnehmer erfordert.
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