BDSG-Novelle II: Was garantiert die Datenschutzrichtlinie?
BDSG-Novelle II: Was garantiert die Datenschutzrichtlinie?

BDSG-Novelle II: Was garantiert die Datenschutzrichtlinie?

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Datenschutz-Berater

Autor: Dr. Stefan Hanloser

Erscheinungsdatum: 2009

Seitenangabe: 14-16


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Beipackwerbung, Empfehlungswerbung und Lettershop-Verfahren - was garantiert die Datenschutzrichtlinie? Die von der Bundesregierung geplante Einschränkung der werblichen Datenverwendung steht unter dem europarechtlichen Vorbehalt der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.

Die kontroverse Diskussion bei der Expertenanhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. März 2009 legt es nahe, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort über die beabsichtigte Ausweitung des Einwilligungs- bzw. Opt-in-Erfordernisses sprechen wird. Mitten in den Streit um die BDSG-Novelle II fällt nun ein Urteil des EuGH, das den begrenzten Handlungsspielraum der nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie erneut hervorhebt.

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