
Der Artikel stellt kurz die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dar. Der BGH entschied mit Urteil vom 10.11.2004 (VIII ZR 391/03) zu Gunsten eines Anlagenbetreibers gegen einen Netzbetreiber, der sich weigerte, auf eigene Kosten eine Stichleitung zu einer Photovoltaik-Anlage zu legen. Im Mittelpunkt des Urteils steht die Frage, wann Netzausbaukosten und wann Netzanschlusskosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorliegen.
ähnliche Veröffentlichungen