
Dürfen Parkett und Holzfußböden in Deutschland auch ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vertrieben und eingebaut werden? Seit das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Parkett und Holzfußböden mit Wirkung zum 01.01.2011 in die Bauregelliste B aufgenommen hat und darin zusätzlich zur CE-Kennzeichnung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung fordert, herrscht große Verunsicherung am Markt.
Das Gutachten untersucht die Voraussetzungen, unter denen Parkett und Holzfußböden in Deutschland verkauft und eingebaut werden dürfen.
Der Anhang zum Gutachten enthält die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in englischer, französischer, portugiesischer und polnischer Sprache.
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