Behördliche Handlungsspielräume bei der Anpassung von Altenheimen aus der vormaligen DDR an die HeimMindBauV
Behördliche Handlungsspielräume bei der Anpassung von Altenheimen aus der vormaligen DDR an die HeimMindBauV

Behördliche Handlungsspielräume bei der Anpassung von Altenheimen aus der vormaligen DDR an die HeimMindBauV

Beitrag, Deutsch

Herausgeber / Co-Autor: Klaus Füßer, Kathrin Küster

Erscheinungsdatum: 1997

Quelle: Landes- und Kommunalverwaltung 1997

Seitenangabe: 6 ff.


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Altenheime aus der vormaligen DDR genügen häufig nicht den baulichen Mindestanforderungen des Heimrechts, namentlich der Heimmindestbauverordnung. Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Umfang trotz der baulichen Defizite der Heimbetrieb für eine Übergangsfrist durch die Heimaufsicht hingenommen werden kann bzw. muß.

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