
Die Pflichten zur Belehrung gemäß § 42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) sollten alle Arbeitgeber sehr ernst nehmen. Die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter sind aber in der Praxis durch Schichtbetrieb, großer Arbeitsanfall und vielen solcher Gründe nur schwer umzusetzen.
Mit dem Lernprogramm "Belehrung Infektionsschutz" kann unabhängig von Ort und Zeit jeder betroffene Mitarbeiter diese Belehrung interaktiv selbst durchführen. Die erforderliche, personifizierte Belehrungserklärung wird am Ende des Lernprogramms automatisch anhand von erfüllten Lernvorgaben automatisch erstellt. Durch Ausdruck dieser Belehrungserklärung und Unterschrift des Lernenden ist auch der gesetzlichen Dokumentationspflicht Rechnung getragen. Diese flexible und sehr kostengünstige Schulungsvariante ist für die Lebensmittelindustrie entwickelt und wird bereits erfolgreich über FPQS vertrieben.
ähnliche Veröffentlichungen