Beruf und Stellung eines Rechtsanwaltes
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Beruf und Stellung eines Rechtsanwaltes

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten

Autor: Dr. Matthias Esch

Herausgeber / Co-Autor: Dr. Esch & Kollegen

Erscheinungsdatum: 2006


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Beruf und Stellung eines Rechtsanwaltes

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege; dies ergibt sich u. a. aus § 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte steigt kontinuierlich; gegenwärtig dürften etwa 140000 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zugelassen sein. Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte verfügen im Wesentlichen über die gleiche Ausbildung. Ein Rechtsanwalt muss von seiner fachlichen Qualifikation den hier genannten anderen Funktionsträgern in der Justiz gegenüber ein ebenso qualifizierter Partner sein. Rechtsanwälte sind nicht nur deswegen verpflichtet, sich ständig fortzubilden, § 43a Abs. 6 BRAO.

Neben der fachlichen Qualifikation werden von anwaltlichen Berufsträgern auch ethisch-moralische Standards gefordert: Integrität und Zuverlässigkeit, beispielsweise das Gebot der Verschwiegenheit sind hierbei als wesentliche Parameter zu nennen. Ebenso wichtig ist das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, das man positiv formuliert als das Gebot strikter parteilicher Interessenwahrnehmung innerhalb des durch die Gesetze abgesteckten Rahmens formulieren kann. Hier unterscheidet sich der Anwaltsberuf am deutlichsten von dem des Notars oder eines Mediators, der seine Berufe stets unabhängig und neutral auszuüben hat. Wird ein Rechtsanwalt den ethisch-moralischen Grundwerten nicht hinreichend gerecht, muss er mit Versagung seiner Zulassung rechnen, § 7 Nr. 5 BRAO.

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Dr. Matthias Esch

Rechtsanwalt, Notar, Mediator und Wirtschaftsmediator

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