Bescheinigung von Kreditsicherheiten für das Finanzamt verpflichtet Banken: Neue Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) für Bankkunden
Bescheinigung von Kreditsicherheiten für das Finanzamt verpflichtet Banken: Neue Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) für Bankkunden

Bescheinigung von Kreditsicherheiten für das Finanzamt verpflichtet Banken: Neue Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) für Bankkunden

Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, BANKPRAKTIKER

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2006

Seitenangabe: 72-77


Aufrufe gesamt: 2541, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

BANKPRAKTIKER

Telefon: +49-211-887-1435

Telefax: +49-211-887-2803

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Dipl.-Volksw. Klaus D. Hahne:

Kontakt

BANKPRAKTIKER:

Kontakt

Zum 1. 1. 2004 wurden vom Steuergesetzgeber die Beschränkungen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung in § 8a KStG wesentlich verschärft, nachdem sich die bis dahin geltenden Regelungen als europarechtswidrig erwiesen haben. Die bis dahin i. w. auf Tochter-Kapitalgesellschaften ausländischer Gesellschafter beschränkten Regelungen finden seitdem auf sämtliche im Inland ansässige Kapitalgesellschaften Anwendung. Ob die Voraussetzungen der äußerst komplexen Vorschriften im Einzelfall aber erfüllt sind, ist nicht nur für die Steuerpflichtigen und ihre steuerlichen Berater schwierig zu beurteilen, auch die Finanzämter dürften ernsthafte Probleme mit dem Umgang der Vorschrift in der Praxis haben. Vor diesem Hintergrund verlangt die Finanzverwaltung nun eine Bescheinigung von Kreditgebern über die im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung von Dritten (nicht Kreditnehmer) gestellten Sicherheiten. Ziel ist es, die erforderlichen Prüfungsmaßnahmen für die Finanzämter möglichst gering zu halten. Banken werden hierdurch faktisch zusätzliche Pflichten auferlegt. In dem Beitrag werden die Hintergründe der Regelungen sowie die wesentlichen Umsetzungsfragen in die Praxis vorgestellt.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

Publikationen: 109

Veranstaltungen: 95

Aufrufe seit 07/2006: 11500
Aufrufe letzte 30 Tage: 17