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Regelmäßig sehen sich Mediziner durch Patienten mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Da derartige Vorwürfe schwere Konsequenzen haben können, ist es wichtig, dass der behandelnde Arzt genau weiß, wie er sich in einem solchen Fall zu verhalten hat. Dem Behandlungsfehlervorwurf geht zumeist die Anforderung der Behandlungsunterlagen voraus, weshalb in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage nach dem Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen auftaucht, als auch die vom Patienten verlangte Herausgabe seiner Behandlungsdokumentation, wie z.B. der Röntgenaufnahmen.
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