Die aus Arbeitgebersicht nach wie vor einfachste und häufig auch kostengünstigste Variante des Outsourcing besteht in der schlichten Stillegung der betreffenden Betriebsteile. Die bislang intern erledigten Aufgaben können von externen Dienstleistern eingekauft werden, so daß die Notwendigkeit, einen eigenen, kosten- und verwaltungsaufwendigen Personalstamm vorhalten zu müssen, entfällt. Die Kehrseite der Medaille besteht allerdings darin, daß der Einfluß des bisherigen Arbeitgebers auf die Qualität des Dienstleisters abnimmt, je unabhängiger dieser agiert. Naheliegend ist deshalb die Überlegung, die Dienstleistungen auf eine konzernzugehörige Gesellschaft zu übertragen, die zwar rechtlich unabhängig ist, aufgrund der internen Verflechtungen jedoch enger Steuerung unterworfen werden kann. Allerdings sollten schon im Vorfeld die kündigungsrechtlichen Folgen dieser Verflechtung bedacht werden.