Hier lernen Sie, wie Sie die neuen Anforderungen zur Prävention von Wirtschaftskriminalität erfüllen können. Denn durch den neuen § 25c KWG müssen Finanzinstitute auch tätig werden, wenn z.B. bei der Vergabe von Projekten unredlich gehandelt wird, wenn Mitarbeiter Einkaufsrichtlinien umgehen oder
gefälschte Gehaltsnachweise eingereicht werden. Der Gesetzgeber verlangt, genauer hinzusehen und angemessene Vorkehrungen zu treffen. Auf Sie kommen z.B. Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation zu und als Verantwortlicher müssen Sie interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, um irtschaftskriminelles Treiben effektiver aufspüren zu können. Hier erfahren Sie, wie Sie mit wenig Aufwand viel erreichen.
- Die Neuregelungen durch den § 25c KWG
- Fraud- und Korruptionsrisiken im Einkaufsprozess und bei Auftragsvergabe: Erkennung - Prävention - Steuerung
- Präventionsgrundlagen
- Praxisbezogene Schwachstellenanalyse und Prophylaxe im Einkauf und bei Auftragsvergabe
- Effektive Fallbearbeitung in der Praxis