Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)
Beschreibung:
Kurs für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach den Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft.
Der Lehrgang erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang (64 Lehreinheiten) erfolgreich teilgenommen haben.
Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche:
- Erkennen und vermeiden von Brand- und Explosionsgefahren
- Organisatorische und personelle Brandschutzmaßnahmen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Zusammenarbeit mit den Behörden, der Feuerwehr, den Versicherten und Sachverständigen
- Aufstellung von Sicherheits-, Brandbekämpfungs- und Alarmplänen
- Unterweisung und Schulung von Personen
- Lesen und interpretieren von Brandschutzgutachten
Der Lehrgang vermittelt fundierte Kenntnisse im Brandschutz, die durch einen Experimentalvortrag mit Löschübung sowie einen Workshop praxisnah untermauert werden.
Hintergrund:Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch "Brand") und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und /oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.
Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.
Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.
Inhalte:
- Brandschutz im Bauwesen, Industrie und Gewerbe
- Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Verantwortlichkeiten in Einrichtungen und Betrieben
- Brandrisiken durch bauliche Anlagen, Innenausbau und betriebliche Nutzung, Brandstiftung
- Baulicher Brandschutz, Schottung
- Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Sprinkleranlagen, Rauch-Wärme-Abzug
- Bauliche und betriebliche Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
- Brandschutzprüfungen: Notwendigkeit, Prüflisten, Mängellisten und Mängelbeseitigung
- Erstellen einer Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Brandlast, Brandbelastung und Brandgefahren
- Spezielle Brandschutzanforderungen an Gebäude, je nach Art und Nutzung
- Brandschutzkonzepte (lesen und interpretieren)
- Brandschutzanforderungen an elektrotechnische Anlagen und Einrichtungen
- Gruppenarbeiten und schriftliche Abschlussprüfung
Zielgruppe
- Mitarbeiter und Dienstleister des Facility Managements und des Gebäudemanagements
- Sicherheitsbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Architekten
- Bauleiter
- Baufachleute
- Ingenieure
- Techniker
- Meister aller Fachrichtungen
- Technische Angestellte
- Mitarbeiter der Bauverwaltungen und Baubehörden
- Interessierte und zuständige Personen
Zum
Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben.