
Bürokratiemonster Schwerbehintertenschutz
Sonderregeln bei Stellenbesetzungen
Das Arbeitsrecht hat mittlerweile eine Komplexität erreicht, die selbst erfahrene Personaler kaum mehr beherrschen. Dies hält den Gesetzgeber aber nicht davon ab, immer weitere Vorschriften zu schaffen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben z. T. schon deshalb ignorieren, weil sie ihnen unbekannt sind. Ein Beispiel dafür sind die Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Berücksichtigung Schwerbehinderter bei der Besetzung freier Arbeitsplätze stellt. Das öffnet AGG-Hoppern Tür und Tor.
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