Bußgeld

Definition Bußgeld

Eine Geldbuße (Bußgeld) ist die in einem Gesetz oder einer Verordnung von staatlicher Seite angedrohte Rechtsfolge für ein vorwerfbarfes, vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln, das einer bestimmten Ordnungspflicht zuwiderläuft.

Die Geldbuße kann im Rahmen eines Verwarnungsverfahrens mündlich oder schriftlich von den dazu durch Gesetz oder Verordnung ermächtigten Personen einer bestimmten Bußgeldbehörde nach den Regelungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgesetzt werden. Die schriftliche Festsetzung ergeht in Form eines Bußgeldbescheides.

Der wesentliche Inhalt eines Bußgeldbescheides ergibt sich aus der gesetzlichen Vorschrift des § 66 OWiG und die damit verbundene Kostenentscheidung ergibt sich aus § 105 OWiG. Die entgegen dem auch für einen Bußgeldbescheid angebrachten Briefstil immer noch oft einem Strafbefehl vergleichbare Struktur eines Bußgeldbescheides erfordert einen schematischen Aufbau, dessen äußere Gestaltung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die innere Struktur des Bescheides orientiert sich an den Vorgaben des § 66 Abs. 1 OWiG sowie den zusätzlichen Merkmalen aus dessen Abs. 2. Hauptinhalte des Bescheides sind die Festsetzung einer oder mehrerer Geldbußen sowie die Festsetzung von Nebenfolgen.

Ein Bußgeldbescheid darf nur in den Fällen erlassen werden, in denen der Sachverhalt in dem Umfang erforscht worden ist, dass keine konkreten Zweifel daran bleiben, dass der Betroffene den betreffenden Bußgeldtatbestand auf vorwerfbare Weise begangen hat. Wenn sich also die betreffenden Sachbearbeiter in der Bußgeldbehörde im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen oder ihrer eigenen Ermittlungen keine sicheren objektiven Erkenntnisse darüber verschaffen konnten, was sich tatsächlich ereignet hat, darf kein Bußgeldbescheid erlassen werden. In diesen Fällen vorhandener und nicht auszuräumender Zweifel ist das Bußgeldverfahren vor dem Hintergrund des Opportunitätsprinzips einzustellen.

  • Prof. Dr. iur. Dieter Müller
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