Der Gesetzgeber macht das „Maß der erforderlichen Fachkunde“ eines Datenschutzbeauftragten insbesondere abhängig vom „Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.“
Im aktuellen BDSG-Entwurf meint das BMI: „Der Fortbildungsbedarf der Beauftragten für den Datenschutz variiert daher jenseits eines Grundbedarfs, der auch durch die stetige Fortentwicklung von Recht und Technik hervorgerufen wird.“
Wir fragen: „Welches Fachkunde-Basiswissen muss jeder Datenschutzbeauftragte mindestens besitzen und aktuell halten?“
udis, die anerkannte Ausbildungsstelle für Datenschutzbeauftragte und der BvD erarbeiten mit den Teilnehmern des Workshops Kernkriterien der Mindestfachkunde.
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