Neues AÜGim Dezember 2011!Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Wenn ein wirtschaftlicher Aufschwung angezeigt ist, setzen viele Unternehmen lieber Personal aus Zeitarbeitsfirmen ein, als eine Festanstellung zu riskieren. Dies erhöht die Flexibilität, den Personalstamm bei möglichem Auftragsrückgang wieder zurückzufahren. Wie sehen hierbei jedoch die Haftungs- und Entgeltrisiken für die Unternehmen aus? Das AÜG muss penibel eingehalten und vor Einstellung der Leiharbeitnehmer genauestens geprüft werden. Ein Verstoß kann nämlich zu kostspieligen Konsequenzen führen. Ziel unseres Praxis-Seminars ist es, Ihnen den sinnvollen Einsatz von Fremdpersonal aufzuzeigen. Sie werden in die Lage versetzt, die Voraussetzungen eines rechtsicheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zu kennen und sämtliche Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken im Verhältnis zu dem Leiharbeitnehmer, aber auch im Verhältnis zu dem Verleiher, werden aufgezeigt. Zudem werden Sie über die weitreichenden neuen Informations- und Teilhaberechte von Leiharbeitnehmern im Entleihbetrieb informiert! Im Dezember soll das neue AÜG in Kraft treten!Weiterhin werden Fragen rund um Equal Pay und Equal Treatment beantwortet. Haben die Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Entlohnung, die gleichen Arbeitszeiten, die gleichen Mitspracherechte etc. wie die Stammbelegschaft?
Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung, Personalverantwortliche und Personalreferenten, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind.
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