Checkliste: Mitarbeiterbindung
Checkliste: Mitarbeiterbindung

Checkliste: Mitarbeiterbindung

Abfrage des Bedarfs

Checkliste, Deutsch, 16 Seiten, I.O. Group Gunther Wolf

Erscheinungsdatum: 05.01.2008

Seitenangabe: 1-16


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Checkliste Mitarbeiter-Bindung

Abfrage des Bedarfs an Bindungsleistungen

Leistungen des Arbeitgebers, die an den Werten, Zielen und Bedürfnissen der Belegschaft vorbeigehen, werden keine bindende Wirkung entfalten. Eine Mitarbeiterbefragung kann helfen, erste wirksame Handlungsstrategien zu entwickeln.

Das folgende Grundmuster ist als Pool denkbarer Bindungsleistungen zu verstehen, der vor der Durchführung der Befragung auf die unternehmensspezifischen Belange und Möglichkeiten zuschneiden und zu ergänzen ist.

Das Vorgehen einer Befragung kann auch dazu beitragen, dass alle Mitarbeitern Kenntnis von dem vorhandenen Angebot an Bindungsleistungen erlangen. Viele Zuwendungen geraten in Vergessenheit, etwa weil zum Zeitpunkt der Einführung für den Mitarbeiter selbst kein Bedarf z. B. nach Betrieblicher Altersvorsorge, Kindergartenzuschüssen oder Schulkinderbetreuung bestand.

Mitarbeiter, die nach der Einführung der Bindungsleistung hinzukamen, kennen viele der Maßnahmen nur vom Hörensagen, sofern Sie nicht eine entsprechend umfangreiche Einführungsbroschüre aushändigen.

In einigen Unternehmen machten wir die Erfahrung, dass die Abteilung, die für die Administration dieser Leistungen zuständig war, zur Vermeidung von Arbeitsaufwand wenig Interesse daran zeigte, diese ausreichend publik zu machen. Abwicklung und Unternehmenskommunikation der Bindungsleistungen gehören in getrennte Hände, um Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung oder zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber optimal wirksam werden zu lassen.

Es empfiehlt sich, die Arbeitnehmervertretung zu einem frühen Zeitpunkt in die Gestaltung der Maßnahmenpakete einzubeziehen. Sofern nicht schon ohnehin durch Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt, hat der Betriebsrat zu vielen der in Frage kommenden Bindungsleistungen gemäß § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei den Mitarbeiterbefragungen sind Rechte des Betriebsrats zu berücksichtigen.

Der Unternehmensleitung muss indes klar sein, dass die Mitarbeiterbefragung nicht etwa "rein zu Informationszwecken" gestartet werden kann. Mit der Befragung selbst kommt der Stein bereits ins Rollen. Die Unternehmensleitung hat unmittelbar im Anschluss an die Befragung entsprechende Veränderungen zu vollziehen und ausreichend zu kommunizieren.

Andernfalls sind negative Folgen für den Grad der Mitarbeiterbindung absehbar, und auch für deren künftige Auskunfts- und Kooperationsbereitschaft.

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