Computer dürfen mit vorinstallierter Software verkauft werden
Computer dürfen mit vorinstallierter Software verkauft werden

Computer dürfen mit vorinstallierter Software verkauft werden

Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

Erscheinungsdatum: 07.09.2016


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"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass es keine unerlaubte Geschäftspraktik darstellt, wenn Computerhersteller ihre Geräte mit vorinstallierter Software ausliefern. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Software nützlich ist oder sinnvoll bzw. ob es sich um kostenlose Tools oder um Testversionen handelt, die nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig werden..."

Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

DE, Karlsruhe

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