
Geleitwort zur 26. Nachlieferung
Diese Nachlieferung enthält völlig neue Beiträge zum Leistungsstörungsrecht bei Hard- und Softwareverträgen (RA Dr. Moritz, München), zum IT-relevanten Versicherungsrecht (Prof. Dr. Koch, Hamburg) sowie erstmals zum Zoll- und Außenhandelsrecht (RA Dr. Landry/ RA Dr. Harings, Hamburg). Darüber hinaus wurden das Verfahrensrecht auf den neuesten Stand gebracht (RA Dr. Redeker, Bonn) und weitere Aktualisierungen in verschiedenen Abschnitten vorgenommen.
Die erste globale Rechtsgrundlage im IT-Vertragsrecht, nämlich die bisher von 18 Staaten (darunter China und Russland) unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene UN-Konvention über den Abschluss elektronischer Verträge (ECC) wird in deutscher Übersetzung (Ordnungsnummer 470) abgedruckt. Die neue Konvention steht auf gleicher Stufe wie das UN-Kaufrecht (CISG) und könnte parallel zu dieser an Bedeutung gewinnen.
Für die nächste Nachlieferung sind unter anderem der Besondere Teil des IT-Kartellrechts sowie eine Ergänzung des Datenschutzrechts geplant. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und die zu erwartende Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde von 30 000 Bundesbürgern über die Verfassungsmäßigkeit der so genannten Vorratsdatenspeicherung werden sich in mehreren Rechtsgebieten auswirken.
Berlin/Hannover, im März 2008
Die Herausgeber
Heussen Kilian
Rechtssicherheit in der IT-Branche:
Fit in allen Bereichen: • Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
• Leistungsstörungen und Gewährleistung
• Produkthaftung
• Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
• Kartellrecht
• Arbeitsrecht
• Zoll- und Außenhandelsrecht
• Steuerrecht
• Strafrecht
• Versicherungsrecht
• Datenschutz
• Verfahrensrecht.
Das Werk brauchen Rechtsanwälte, Richter, Personal-, Forschungs-, Produktions- und EDV-Abteilungen, Hard- und Softwarehersteller und -vertreiber, Sachverständige.
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