Das Angebot eines Aufhebungsvertrages
Das Angebot eines Aufhebungsvertrages

Das Angebot eines Aufhebungsvertrages

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Aufsatz, Deutsch, Eine Seite

Erscheinungsdatum: 03.12.2008

Seitenangabe: 1


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Die Situation ist bekannt: Der Arbeitgeber regt mehr oder weniger offen an, das Arbeitsverhältnis im Wege einer Aufhebungsvereinbarung aufzulösen. Für Sie als Arbeitnehmer stellen sich zahlreiche Fragen. Kann und soll ich auf das Angebot eingehen? Was kann ich verlangen? Mit welchen Schritten muß ich rechnen, wenn ich nicht bereit bin, mich auf Verhandlungen einzulassen?


Zuerst stellt sich dabei die Frage: Wie findet man einen guten Anwalt, wenn man nicht weiß, welcher Anwalt gut ist und bisher keinen benötigte? Welchen Weg Sie dabei auch einschlagen, denken Sie daran - der Anwalt ist IHR Mitarbeiter. Der Anwalt hat spezielle juristische Kenntnisse, sonst müßten Sie Ihn nicht beauftragen, aber er hat nicht die totale Einsicht und Kontrolle in Ihrem Rechtsfall - es bleibt Ihr Fall. Die Aufgabe eines Anwalts besteht darin, die Situation zu analysieren und festzustellen, ob es gute Gründe gibt, potenzielle Aktionen durchzuführen. Er sollte Sie objektiv informieren wie die Chancen für ein erfolgreiches Endergebnis in Ihrer Angelegenheit sind. Sie sollten sich fragen: Ist der Anwalt schon lange in diesem Rechtsgebiet tätig? Wie lange ist er zugelassen? Wie stellt sich der Anwalt nach außen dar? Besitz der Anwalt Zusatzqualifikationen wie etwa die Erlaubnis den Titel Fachanwalt zu führen?


Warum sollte ich überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen?
Nicht immer müssen Sie einen Anwalt beauftragen. Kleinere Rechtstreitigkeiten vor dem Arbeitgericht können Sie durchaus alleine klären.


Gerade bei Fragen im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung stehen auch oft bereits Rechtsverletzungen im Raum. So gilt es etwa bei vorausgegangenen Versetzungen oder Änderungen in Ihrem Tätigkeitsbereich Fristen zu wahren. Dabei ist es sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Arbeitgeber zu „Beginn eines Falles“ oft oportun, dass der Anwalt nicht in Erscheinung tritt und Sie den Vorgang untereinander klären. Eine Frag des Fingerspitzengefühls. Oft ist die Rechtslage jedoch schwer nachvollziehbar. Je früher ein Rechtsanwalt mit der Sache befasst ist, umso effektiver können Ihre Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden und die Rechtsklarheit führt auch oft schon zur Lösung. Der geschickte Anwalt agiert dabei zu Beginn im Hintergrund oder tritt als Vermittler auf. Die Formalien, wie etwa zu beachtende Fristen sind zahlreich. Viele Fristen, die Ihnen als juristischem Laien oft nur teilweise bekannt sind, sind zwingende Fristen. Werden sie versäumt, können sie nicht wiederhergestellt werden. Unter Umständen verlieren Sie wegen eines solchen "Flüchtigkeitsfehlers" einen Rechtsstreit. Wir haben Ihre Fristen im Blick und achten exakt auf deren Einhaltung. Nicht zuletzt ist man als Betroffener naturgemäß auch emotional betroffen, so dass man bestimmte Erfolgsaussichten nicht mehr objektiv einschätzen kann. Wir verschaffen Ihnen den erforderlichen objektiven Überblick und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Ziele realistisch verfolgbar sind.
Warum sollte ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen?


Durch die erfolgreiche Teilnahme an besonderen Fortbildungsveranstaltungen nebst Prüfung und Bearbeitung einer festgesetzten Mindestzahl von Mandaten kann der Rechtsanwalt die Bezeichnung eines Fachanwaltes erwerben. Bei einem Fachanwalt kann der Rechtssuchende darauf vertrauen, dass dieser seine besondere Qualifikation nachgewiesen hat.

Was muß ich sonst beachten?

Sollte gleichzeitig mit den Verhandlungen eine Kündigung im Raum stehen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Anderenfalls gilt die Kündigung als sozial gerechtfertigt und gibt es (aus Arbeitgebersicht) keinen Grund Verhandlungen über eine Abfindung zu führen. Oft wird dies über die Verhandlungsführung vergessen. Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen.

Ich bin leitender Angestellter

Zuerst einmal ist zu überprüfen, ob Sie tatsächlich den Status eines leitenden Angestellten einnehmen. Auch wenn dies arbeitsvertraglich oft fixiert ist, ist den meisten Fällen sind Sie kein leitender Angestellter. Bedeutung hat diese Frage regelmäßig für das taktische Vorgehen, gerade auch im Hinblick auf mögliche arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen.

Also:

Ruhe bewahren und zuerst einmal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Rechtslage abklären. Eine Aufhebungsvereinbarung kann eine Chance sein einen neuen erfolgreichen Weg einzuschlagen. Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, muss diese jedoch gut vorbereitet werden.

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