
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Schutzgut des § 823 Abs. 1 BGB
Inhalt
In dem Beitrag werden die Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Bundesgerichtshof, die Einschätzung in der Literatur und die Anspruchsvoraussetzungen dargelegt und erläutert.
Gliederung
A. Einführung
B. Die Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den BGH
I. Die grundlegenden Entscheidungen
II. Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Schutzgut des § 823 I BGB - die „Leserbrief Entscheidung“
III. Das Persönlichkeitsrecht als vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht – Die „Paul-Dahlke Entscheidung“
IV. Die Anerkennung immateriellen Schadens – die „Herrenreiter-Entscheidung“
V. (Neu-)Begründung des Anspruchs auf Ersatz des immateriellen Schadens – die „Wunderwurzel-Entscheidung“
VI. Ausführliche Erwägungen zur Herleitung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – die „Fernsehansagerin-Entscheidung“
C. Die Einschätzung in der Literatur und Rechtsprechung
I. Die Auseinandersetzung um das allgemeine Persönlichkeitsrecht
II. Herleitung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
1. Ausgangspunkt der Rechtsprechung
2. Keine Drittwirkung der Grundrechte
3. Aktuelle Entwicklung
III. Beurteilung
D. Anspruchsvoraussetzungen
I. Grundsätzliche Erwägungen
II. Anwendbarkeit
III. Schutzbereich
1. Grundsätzliche Erwägungen
2. Bildung von Fallgruppen
3. Unterscheidung der betroffenen Persönlichkeitssphären
IV. Widerrechtlichkeit
1. Besonderheiten
2. Güter- und Interessenabwägung
E. Schlussbetrachtung
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