
Das neue Telemediengesetz (TMG) ist bereits am 01. März 2007 in Kraft getreten und setzt somit die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2000/31/EG um. Die bisherigen Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) werden vom neuen Telemediengesetz zusammengeführt und ersetzt. Das neue Telemediengesetz beinhaltet nun auch Datenschutzregelungen und zur Bekämpfung von Spam-Emails wurde ein Bußgeldtatbestand geschaffen. Das neue Telemediengesetz regelt zudem auch die Informationspflicht der Diensteanbieter und insbesondere die
Impressumspflicht im Internet.
ähnliche Veröffentlichungen