
Die Umsatzsteuer gehört zu den diffizilsten Steuerarten der EU-Länder, da neben den vielfältigen Fallgestaltungen der Ein- und Ausfuhr auch die jeweiligen Zoll- und Freilagermodalitäten zu beachten sind. Darüber hinaus gelten in Spanien wie z.B. in Deutschland für eine Reihe von Produkten ermäßigte Steuersätze, jedoch in ganz anderer Einteilung als in Deutschland.
Auch der über die gesamte Nutzungsdauer von Investitionsgütern verteilte Vorsteuerabzug ist im deutschen Umsatzsteuerrecht unbekannt. (Gesetzesstand: 1.3.2004)"
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