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Datenschutz – die Rechnung bitte! - Haftungsrisiken durch Security Breach Notifications

Datenschutz – die Rechnung bitte! - Haftungsrisiken durch Security Breach Notifications

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Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH

Autor: Dr. Stefan Hanloser, Rechtsanwalt

Erscheinungsdatum: 07.10.2009


Quelle: Deutscher AnwaltSpiegel

Seitenangabe: 20-21

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Mit der Einführung der Security Breach Notification zum 01.09.2009 hat sich das datenschutzrechtliche Haftungsregime erheblich verschärft. Nach dem neuen § 42a BDSG sind Unternehmen verpflichtet, den Aufsichtsbehörden Datenverluste zu melden und die Betroffenen, deren Daten abhanden gekommen sind, zu benachrichtigen.

Diese gesetzlich angeordnete Selbstbezichtigung hat praktische haftungsrechtliche Konsequenzen: Beruht die Datenpanne auf einer rechtswidrigen Datenübermittlung oder auf unzureichenden technischen oder organisatorischen Datensicherungsmaßnahmen, kann die gesetzlich vorgeschriebene "Darlegung der Art der unrechtmäßigen
Kenntniserlangung [durch Dritte]" den Betroffenen nützlichen Tatsachenstoff für eine Schadenersatzklage an die
Hand geben. Die Herausforderung besteht darin, die Melde- und Benachrichtigungspflichten vollständig zu erfüllen, ohne das Unternehmen durch die Preisgabe überschießender Informationen einem unnötigen Haftungsrisiko auszusetzen.