Aufsatz, Deutsch, 3 Seiten, Blossey & Partner Datenschutz-Beratung
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Blossey & Partner Datenschutz-Beratung
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Abstract:
„Das Risiko, dass Datenschutzverstöße durch private Unternehmen in die Öffentlichkeit gelangen, ist so hoch wie nie“, leitete der Chief Offi cer Corporate Data Protection der Daimler AG am 23. April 2009 seinen Vortrag auf einem Fachkongress für internationalen Datenschutz in Berlin ein.
Dass er damit einen wunden Punkt ansprechen würde, der ihn höchst persönlich in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter eines weltweit bekannten Konzerns betreffen würde, konnte er, als seine Vortragsunterlagen Wochen vor dem Kongress beim Veranstalter einreichte, noch nicht ahnen. Doch nur wenige Tage vor seinem Vortrag geriet die Daimler AG mit dem Thema des Missbrauchs von Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten selbst als Hauptschlagzeile in den Fokus der globalen Öffentlichkeit. Die Gesellschaft nimmt ihren Anteil an der datenschutzrechtlich vorgesehenen Kontrollfunktion heutzutage also offensichtlich wahr. Doch das Prinzip der Selbstkontrolle geht durch mehrere Instanzen, und gegenüber jeder einzelnen dieser Instanzen ist die Daten verarbeitenden Stelle rechenschaftspflichtig.
In diesem dritten und letzten Teil unserer Serie zum Thema „Transparenz” befassen wir uns mit dem so genannten „internen Verfahrensverzeichnis”, einem sowohl für das Unternehmen als auch für die zuständigen Aufsichtsbehörden grundlegend wichtigen Dokument: Angemessene Transparenz bezüglich der Verfahrensweisen im Umgang mit personenbezogenen Daten ermöglicht die vorgeschriebene Erfüllung von Auskunfts-, Korrekturund Nutzungs-Widerspruchs-Ansprüchen sowie der Meldepflichten.
DE, Dürrwangen
Geschäftsführerin
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