
Abstract:
Inkognito unterwegs im Geschäftsleben? Das war einmal. Während viele Stellen ungehindert (und vielfach sehr wohl bemerkt) ihrer Sammelwut frönen, sollen Vorschrif ten den Verbraucher stärken. So auch der Themenbereich Auskunft im unternehmerischen bzw. behördlichen Datenschutz. Transparenz sagt das Gebot der Stunde, wenn man den vielen Schlagzeilen zu angeprangertem Datenmissbrauch glauben darf.
Qualitätsmerkmal sagt der unternehmensbewusste Datenschutzbeauftragte – und macht Geschäftsführern wie Vorständen klar, dass mehr Transparenz durch bewusst gelebten Datenschutz als nicht zu verachtender Wettbewerbsvorteil auf der Haben-Seite verbucht werden kann.
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