
Der Chefarzt als leitender Angestellter
Inhalt
Der Beitrag analysiert ausführlich die Rechtsstellung des Chefarztes. Es wird dargelegt, dass Chefärzte regelmäßig sowohl als leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes als auch im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes anzusehen sind.
Gliederung
I. Einführung
II. Bedeutung der Einordnung
III. Der Meinungsstand in der Literatur und Rechtsprechung
IV. Grundsätzliche Probleme der bisherigen Beurteilung
1. Die Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbzG als dogmatischer Ansatzpunkt?
2. Die Einstellungs- und / oder Entlassungsbefugnis als notwendige Voraussetzung?
3. Problemlösung durch Verlagerung des Aufgabenbereiches?
4. Zwischenergebnis
IV. Beurteilung nach den Kriterien des BetrVG
1. Einstellungs- und Entlassungsbefugnis, § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG
2. Beurteilung der wahrgenommenen Aufgaben, § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
V. Beurteilung im Rahmen des § 14 Abs. 2 KSchG
1. Begriff des leitenden Angestellten i.S. des KSchG
2. Beurteilung der Stellung eines Chefarztes
VI. Zusammenfassung
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