Beitrag, Deutsch, Verlag Dr. Otto Schmidt
Erscheinungsjahr:
Quelle: Der Arbeits-Rechts-Berater (ArbRB) 11/2002
Seitenangabe: 346
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Ein Arbeitgeber soll seinem Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug erst dann überlassen, wenn feststeht, zu welchen Bedingungen dies geschehen soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch privat nutzen darf.
In der Praxis finden sich überlassungsvereinbarungen häufig als Klauselwerk im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch als eigenständige Vereinbarunen. Daneben finden sich insbesondere in Betrieben, in denen einer größeren Anzahl von Beschäftigten ein Fahrzeiug überlassen wird, häufig Dienstwagenverordnungen, die einseitig vom Arbeitgeber vorformuliert sind, aber auch mit dem Betriebsrat ausgehandelte Vereinbarungen.